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Warum der Bundesrat das OZG 2.0 abgelehnt hat und was das für die digitale Verwaltung bedeutet

Thorsten Staufer 25. März 2024

Warum der Bundesrat das OZG 2.0 abgelehnt hat und was das für die digitale Verwaltung bedeutet

Voraussichtliche Lesedauer: 5 Minuten

Was ist das OZG 2.0 und warum ist es wichtig?

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) ist ein Gesetz, das 2017 beschlossen wurde und das Ziel hat, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen online verfügbar zu machen. Das OZG 2.0 (OZGÄndG), welches vom Deutschen Bundestag am 23.02.2024 beschlossen wurde, ist eine geplante Änderung des OZG, die unter anderem folgende Punkte vorsieht:

  • Eine stärkere Einbindung der Nutzerinnen und Nutzer in die Gestaltung und Bewertung der digitalen Verwaltungsleistungen, um die Akzeptanz und Zufriedenheit zu erhöhen.
  • Eine verbindliche Nutzung von einheitlichen Standards und Schnittstellen für die digitale Kommunikation zwischen den Verwaltungen und den Bürgerinnen und Bürgern, um die Interoperabilität und die Datensicherheit zu gewährleisten.
  • Eine verstärkte Förderung von Open Data und Open Government, um die Transparenz und die Partizipation der Öffentlichkeit zu fördern.
  • Eine Einführung der BundID als zentrales Bürgerkonto für alle, das die Identifizierung und Authentifizierung bei den digitalen Verwaltungsleistungen erleichtert und die persönlichen Daten der Nutzerinnen und Nutzer schützt.
  • Eine Umsetzung des Once-Only-Prinzips, das vermeidet, dass die Nutzerinnen und Nutzer dieselben Daten mehrmals an verschiedene Verwaltungen übermitteln müssen, indem die Daten einmalig erfasst und sicher ausgetauscht werden.

Das OZG 2.0 soll also die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung weiter vorantreiben und die Qualität und Effizienz der Verwaltungsleistungen verbessern.

Warum hat der Bundesrat das OZG 2.0 abgelehnt?

Der Bundesrat hat am 22.03.2024 das OZG 2.0 mit einer knappen Mehrheit von 35 zu 34 Stimmen abgelehnt. Die Ablehnung kam überraschend, da der Bundestag das Gesetz im Februar 2024 mit einer breiten Zustimmung verabschiedet hatte. Die Gründe für die Ablehnung sind vielfältig und spiegeln die unterschiedlichen Interessen und Positionen der Länder wider. Einige der wichtigsten Argumente gegen das OZG 2.0 sind:

  • Die stärkere Einbindung der Nutzerinnen und Nutzer sei zu aufwendig und zu unverbindlich, da es keine klaren Kriterien und Verfahren für die Nutzerbeteiligung gebe und die Verwaltungen selbst entscheiden könnten, wie sie diese umsetzen.
  • Die verbindliche Nutzung von einheitlichen Standards und Schnittstellen sei zu restriktiv und zu kostspielig, da sie die bestehenden Systeme und Lösungen der Länder und Kommunen in Frage stellen und zu einer Abhängigkeit vom Bund führen würde.
  • Die verstärkte Förderung von Open Data und Open Government sei zu riskant und zu unkontrolliert, da sie die sensiblen Daten und Informationen der Verwaltungen preisgeben und zu einem Missbrauch oder einer Manipulation durch Dritte führen könnte.
  • Die Einführung der BundID als zentrales Bürgerkonto für alle sei zu komplex und zu unsicher, da sie die bestehenden Identitätslösungen der Länder und Kommunen ersetzen und zu einer zentralen Speicherung der persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger führen würde.
  • Die Umsetzung des Once-Only-Prinzips sei zu unrealistisch und zu unpraktisch, da sie die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für den Datenaustausch zwischen den Verwaltungen nicht berücksichtigen und zu einer Überforderung der Nutzerinnen und Nutzer führen würde.

Was bedeutet die Ablehnung des OZG 2.0 für die digitale Verwaltung?

Die Ablehnung des OZG 2.0 ist ein Rückschlag für die digitale Verwaltung in Deutschland, da sie die weitere Harmonisierung und Modernisierung der Verwaltungsleistungen erschwert und verzögert. Die Folgen der Ablehnung sind:

  • Die Frist für die Umsetzung des OZG bleibt bei Ende 2022, was zu einem erhöhten Zeitdruck und einer möglichen Qualitätsminderung der digitalen Verwaltungsleistungen führt.
  • Die Einbindung der Nutzerinnen und Nutzer bleibt freiwillig und unverbindlich, was zu einer geringeren Akzeptanz und Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit den digitalen Verwaltungsleistungen führt.
  • Die Nutzung von einheitlichen Standards und Schnittstellen bleibt uneinheitlich und unverbindlich, was zu einer geringeren Interoperabilität und Datensicherheit der digitalen Verwaltungsleistungen führt.
  • Die Förderung von Open Data und Open Government bleibt unzureichend und unverbindlich, was zu einer geringeren Transparenz und Partizipation der Öffentlichkeit bei den digitalen Verwaltungsleistungen führt.
  • Die Einführung der BundID als zentrales Bürgerkonto für alle bleibt unvollendet und ungenutzt, was zu einer geringeren Erleichterung und einem geringeren Schutz der persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger bei den digitalen Verwaltungsleistungen führt.
  • Die Umsetzung des Once-Only-Prinzips bleibt unerfüllt und unumgesetzt, was zu einer geringeren Vermeidung von Mehrfacherfassung und einem geringeren Datenaustausch bei den digitalen Verwaltungsleistungen führt.

Das OZG 2.0 hätte also die digitale Verwaltung in Deutschland verbessern und beschleunigen können, aber die Ablehnung des Bundesrates hat diese Chance vertan. Es bleibt abzuwarten, ob es einen neuen Anlauf für eine Reform des OZG geben wird und wie die Länder und Kommunen die digitale Verwaltung in Zukunft gestalten werden.

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